Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Auch wenn dies bei ALS selten eintritt, ist es sinnvoll, frühzeitig festzulegen, unter welchen Bedingungen Therapien wie PEG-Ernährung oder Beatmung begonnen, fortgeführt oder beendet werden sollen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die in Ihrem Sinne Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Diese umfasst beispielsweise finanzielle, medizinische und behördliche Angelegenheiten und muss notariell errichtet und beglaubigt werden.
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